Themensprechstunde
Beckenbodengesundheit

In unserer speziellen Themensprechstunde kümmern wir uns gemeinsam um Ihren Beckenboden und dessen Herausforderungen und ggf. vorhandene Probleme. Die differenzierte Therapie ist ebenso vielseitig wie die hier vorgestellten Fragestellungen und Beschwerden. Das ist ja auch logisch, weil die Belastungen je nach Sportart oder auch beruflicher Anforderung stark variieren.

Aus diesem Grund bieten wir – je nach Ihrem individuellen Behandlungswunsch – unterschiedliche Sprechstundenangebote an.

GKV
PKV

Basisuntersuchung Beckenboden

Initiale Erfassung Ihrer Beschwerden und orientierende Einschätzung möglicher Therapieoptionen vor dem Hintergrund Ihrer Fragestellung und Vorbehandlungen, ggf. Rücküberweisung zum eigenen Facharzt

 
GKV

  • Beckenboden-Anamnese
  • Beckenboden-Basisuntersuchung
  • Therapievorschlag
  • Zeitansatz ca. 10 Minuten
  • ggf. Folgetermin in Basissprechstunde
Bestandspatientin?
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Neupatientin?
Aktuell nicht buchbar

Unser Basisangebot für Patientinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung  (GKV)

Untersuchung „Beckenboden plus“

Differenzierte Erfassung Ihrer Beschwerden auch mit Hilfe des Deutschen Beckenboden-Fragebogens, eingehende klinische und Ultraschalluntersuchung, indivuelles Therapiekonzept nach Ihren Wünschen

PKV (reguläre Abrechnung)
GKV ab 110 € / Termin

  • wie Basisuntersuchung zzgl.
  • Deutscher Beckenbodenfragebogen
  • Differenzierte Anamnese
  • Differenzierte Beckenbodenuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchung Beckenboden
  • Ggf. Biofeedback
  • Kurzfristige Pessar durch Personal möglich
  • Möglichkeit der EMSELLA-Behandlung
  • Zeitansatz ca. 20 Minuten
  • ggf. Folgetermin in Privatsprechstunde
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Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
in der Regel vollständige Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung (PKV)

Premium-Untersuchung „Beckenboden-Booster“

Optimales Versorgungsangebot einschließlich Erfassung einer möglichen Avulsion mittels 3D-Ultraschalluntersuchung, fachärztliche Pessaranpassung (wenn bei Vorbehandlung möglich) und Therapieplan

PKV (Honorarvereinbarung)
GKV ab 180 € / Termin

  • wie „Beckenboden plus“ zzgl.
  • systemische Erfassung einer Avulsion
  • ggf. 3D-Darstellung der Avulsion
  • mehrstufiges Therapiekonzept
  • je nach Befund Therapiestart im Termin
  • Zeitansatz ca. 30 Minuten
  • Fachärztliches Follow-up
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Neupatientin?
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Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
keine vollständige Kostenübernahme durch private Krankenversicherung (PKV)

Basisuntersuchung Beckenboden 2

Initiale Erfassung Ihrer Beschwerden und orientierende Einschätzung möglicher Therapieoptionen vor dem Hintergrund Ihrer Fragestellung und Vorbehandlungen, ggf. Rücküberweisung zum eigenen Facharzt

 
GKV

  • Beckenboden-Anamnese
  • Beckenboden-Basisuntersuchung
  • Therapievorschlag
  • Zeitansatz ca. 10 Minuten
  • ggf. Folgetermin in Basissprechstunde
Bestandspatientin?
Neupatientin?
Aktuell nicht buchbar

Unser Basisangebot für Patientinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung  (GKV)

Premium-Untersuchung „Beckenboden-Booster 2“

Optimales Versorgungsangebot einschließlich Erfassung einer möglichen Avulsion mittels 3D-Ultraschalluntersuchung, fachärztliche Pessaranpassung (wenn bei Vorbehandlung möglich) und Therapieplan

PKV (Honorarvereinbarung)
GKV ab 180 € / Termin

  • wie „Beckenboden plus“ zzgl.
  • systemische Erfassung einer Avulsion
  • ggf. 3D-Darstellung der Avulsion
  • mehrstufiges Therapiekonzept
  • je nach Befund Therapiestart im Termin
  • Zeitansatz ca. 30 Minuten
  • Fachärztliches Follow-up
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Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
keine vollständige Kostenübernahme durch private Krankenversicherung (PKV)

Häufige Fragen

Welche Untersuchung benötige ich?

Klare Antwort: Das hängt davon ab.

In vielen Fällen ist bisher noch überhaupt keine Beratung oder Behandlung zu Ihren Beschwerden erfolgt. Dann reicht die Basisuntersuchung aus, um eine erste Einschätzung zu erhalten und im Anschluss über die Therapieoptionen nachdenken zu können. Die Basissprechstunde bieten wir eigenen Patientinnen sowie Patientinnen mit einer Überweisung vom Frauenarzt aufgrund einer gezielten Fragestellung an.

Sind schon andere Therapien ohne Erfolg oder sogar erneute Beschwerden nach vorherigen Operationen oder Therpie aufgetreten, empfehlen wir die Behandlungsangebote „Beckenboden plus“ oder unsere „Premium-Beckenbodensprechstunde“. Dann haben wir ausreichend Zeit, auch eine Bewertung der bisherigen Therapie vorzunehmen und gemeinsam zu überlegen, aus welchem Grund diese nicht (mehr) erfolgreich war.

Warum erhalte ich vor dem Termin Fragebögen zugesandt?

Wir möchten uns im Termin ganz auf Sie und Ihre Sorgen und Beschwerden konzentrieren können. Notwendige Voraussetzungen für die Behandlung wie die Einwilligung in unsere Praxisabläufe, ggf. notwendige Behandlungs- oder Wahlleistungsverträge, aber auch Fragebögen zur Erfassung Ihrer Beschwerden übersenden wir Ihnen bereits vor dem Termin per Idana.

Sobald Sie die Idana-Fragebögen ausgefüllt haben, werden diese automatisiert in Ihre Krankenakte übertragen. Im besten Falle liegen Ihre Antworten also bereits zum Behandlungsbeginn vor. Wir können uns so optimal auf Ihre Behandlung vorbereiten. Gleichzeitig sparen wir im Termin die Zeit für Bürokratie ein und können uns für die gesamte Dauer des Termins um Ihre Beschwerden kümmern.

Warum sind die Wartezeiten so lang?

Eine differenzierte Beratung, Untersuchung und Therapieplanung erfordern Zeit. Diese lässt sich auch nicht durch technischen Maßnahmen verkürzen. Im Gegenteil: Gerade die Erfassung der Beckenbodenstrukturen im 3D-Ultraschall und auch die Anpassung von Hilfsmitteln wie Pessaren erfordert eine gute Vorbereitung und eine patientenindividuelle Vorgehensweise.

Da wir nicht an der Zeit im Termin sparen können und allen Patientinnen das optimale Behandlungserlebnis nicht zuletzt durch die Vermeidung von Wartezeiten in der Praxis bieten möchten, können wir nur begrenzte Termine in unserer Themensprechstunde anbieten. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass alle Patientinnen mit Termin optimal versorgt werden.

Führt die Behandlung in der Beckenbodensprechstunde automatisch zur Aufnahme in die Praxis?

Nein. Wir haben unterschiedliche Terminformate. Aktuell nehmen wir nur wenige gesetzlich versicherte Neupatientinnen auf. Dennoch wird unsere Expertise zur Beckenbodengesundheit stark nachgefragt. Daher bieten wir mehr Termine in der Beckenbodensprechstunde OHNE Praxiswechsel an.

Auf diese Weise erhalten Sie eine bestmögliche Beratung zur Beckenbodengesundheit. Die üblichen Vorsorgen und die ggf. notwendigen Verordnungen für lokale Pflegeprodukte oder Arzneimittel nimmt aber weiterhin Ihre bisherige frauenärztliche Praxis vor.

Aus welchem Grund übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht (vollständig)?

Die Versorgung gesetzlich Versicherter durch Kassenärztinnen und -ärzte ist im § 12 des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) geregelt. Kassenärztliche Leistungen müssen demnach wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Ein solches Angebot machen wir eigenen Patientinnen sowie Patientinnen mit frauenärztlicher Überweisung im Rahmen der Basisuntersuchung.

Patientinnen, die eine über dieses Maß hinausgehende Versorgung in unseren Plus- und Premium-Sprechstunden wünschen, schließen mit uns einen sogenannten Wahlleistungsvertrag. Die nach den Regeln der ärztlichen Kunst im Rahmen dieser fachärztlichen Wahlleistungen erbrachten Beratungen und Behandlungen werden gemäß § 3 des Bundesmantelvertrages für Ärzte (BMV-Ä) als privatärztliche Leistung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für fachärztliche Wahlleistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Rechnung wird der Patientin durch die Praxis ausgestellt und ist von der Patientin per Kartenzahlung im Anschluss an die Behandlung zu begleichen. Im Einzelfall ist eine Zahlung per Rechnung oder bei umfangreicheren Behandlungen auch als Ratenzahlung über einen Dienstleister möglich.

Aus welchem Grund übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten nicht (vollständig)?

Die Leistungen im Rahmen unserer Themensprechstunden beinhalten Bestandteile wie beispielsweise die 3D-Untersuchung des Beckenbodens, für die es bisher keine Entsprechung in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt. Auch die Analogziffern der Bundesärztekammer sehen eine 3D-Sonographie beispielsweise bei Fehlbildungen ungeborener Kinder, nicht aber bei der Untersuchung des Beckenbodens vor. Gleichwohl handelt es sich um eine sinnvolle Untersuchung zur Erfassung einer Avulsion. Wenn Sie diese Leistung in Anspruch nehmen, muss diese daher im Rahmen einer sogenannten abweichenden Vereinbarung nach § 2 GOÄ (sogenannte Abdingung) durchgeführt werden.

Auf die gleiche Weise werden sehr komplexe oder sehr zeitaufwändige Untersuchungen mit erhöhten Steigerungsfaktoren (bis zu 3,5-fach) oder auch darüber hinaus (mit Abdingung) abgerechnet.

Die Versichungsbedingungen sind höchst individuell und umfassen je nach abgeschlossenem Umfang meist die „notwendige“ Behandlung. Schon in der Übernahme von Kosten bei Steigerungsfaktoren jenseits des 2,3-fachen Satzes gibt es aber sehr unterschiedliche Vertragsinhalte.

Wir erbringen die bestmögliche fachärztliche Dienstleistung. Daher machen wir die Abrechnung nicht vom Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrages sondern ausschließlich von unserer erbrachten fachärztlichen Beratung und Behandlung abhängig.